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Präambel
- Das RiMEA-Projekt basiert auf einer länderübergreifenden Zusammenarbeit deutscher, österreichischer und schweizer Initiatoren.
- Da die Initiatoren das RiMEA-Projekt ehrenamtlich betreuen, sollte es im Bestreben aller liegen, den Verwaltungsaufwand so weit wie möglich zu reduzieren.
- Die folgenden Regeln erkennen alle Beteiligten mit ihrer Mitgliedschaft als verbindlich an.
§1 Projektbeschreibung
- Die Abkürzung RiMEA steht für: Richtlinie für Mikroskopische Entfluchtungsanalysen.
- Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Richtlinie zur standardisierten Anwendung von Simulationsprogrammen zur Beurteilung von Entfluchtungskonzepten in Gebäuden durch die Initiatoren. Zusätzlich soll eine Anleitung zur Bewertung und Validierung von Simulationsprogrammen erarbeitet werden, um die Richtigkeit dieser Nachweismethode und ihrer Anwendung zu gewährleisten und ihre bauaufsichtliche Akzeptanz zu fördern.
- Um von Anfang an eine möglichst breite Akzeptanz der Richtlinie zu erzielen, können sich Behörden, Verbände, Vereine, Unternehmen und Einzelpersonen gemäß dieser Regeln als Mitglieder durch Einbringen von Beiträgen an der Entwicklung durch die Initiatoren beteiligen oder sie ideell unterstützen.
- Die Entwicklung der Richtlinie soll zwei Iterationsschritte umfassen, in denen sie kapitelweise überarbeitet wird.
- Alle Richtlinienversionen werden zur Unterscheidung wie folgt fortlaufend nummeriert:
(Gesamtiterationsschritt).(zuletzt aktualisiertes Kapitel).(Folgenummer)
- Nach der Überarbeitung und Vervollständigung der Richtlinie wird durch die Initiatoren eine Eingliederung in das bauordnungsrechtliche Regelwerk angestrebt.
§2 Initiatoren
- Initiatoren sind die Gründer des RiMEA-Projekts. Sie werden auf dieser Homepage unter der Rubrik Initiatoren genannt.
- Die Initiatoren haben die Grundlage der Richtlinie (Version 0.0.0) bereitgestellt und sind für die Verwaltung und Aktualisierung verantwortlich. Ihnen obliegt die Koordination des Projekts, die Festlegung der Termine zum Einbringen von Beiträgen und die Entscheidung, welche Beiträge in welcher Form aufgenommen werden. Beiträge von Mitgliedern werden deshalb für die Initiatoren eingebracht, die schließlich die Fassung der Richtlinie erarbeiten.
- Initiatoren sind
Dipl.-Ing. Peter Gattermann (Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau),
Dipl.-Ing. Tim Meyer-König (TraffGo GmbH),
Arch. Christian Moroge (Schweizerischer Fussballverband),
Prof. Dr. Michael Schreckenberg (Universität Duisburg-Essen),
Arch. Martin Schwendimann (Bundesamt für Sport/Schweiz) und
Dipl.-Ing. Nathalie Waldau.
- Die Initiatoren werden sich bemühen, Entscheidungen einvernehmlich zu treffen. Sollte in angemessener Zeit keine Einigung erzielt werden, wird per Mehrheitsentscheid abgestimmt (jedes Land eine Stimme).
§3 Mitglieder
- Mitglieder können alle Behörden, Verbände, Vereine, Unternehmen und Einzelpersonen werden, die sich an der Entwicklung der Richtlinie beteiligen (siehe §4), oder sie mit ihrem Namen unterstützen wollen.
- Zur Aufnahme ist die in der Rubrik Downloads verfügbare Datei anmeldung.pdf vollständig auszufüllen und per Postbrief an die auf dem Dokument vermeldete Adresse zu schicken. Zum Vermerk auf der Homepage ist weiterhin per Email ein Logo des Unternehmens, eine Firmenbeschreibung in maximal 30 Worten und eine Personenbeschreibung in maximal 30 Worten an anmeldung@rimea.de zu übermitteln. Anmeldungen, welche die in diesem Absatz genannten Punkte nicht erfüllen werden zurückgewiesen.
- Mitglieder werden auf dieser Homepage unter der Rubrik Mitglieder aufgelistet. Es wird der Name des Ansprechpartners, seine Emailadresse, eine Firmenbeschreibung, eine Personenbeschreibung sowie einen Link auf seine Homepage oder die seines Unternehmens publiziert.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form geschehen. Es gilt eine Frist von einem Monat. Um die Erwähnung des Austrittsgrundes wird ausdrücklich gebeten.
- Mitglieder werden über alle Termine und Vorgänge per Email unterrichtet.
§4 Rechte und Pflichten
- Die Urheber der Richtlinie sind die Initiatoren. Die Mitglieder werden im Anhang der Richtlinie sowie in der entsprechenden Rubrik dieser Homepage aufgelistet.
- Durch die Teilnahme am RiMEA-Projekt erhält kein Mitglied und Initiator Rechte oder Ansprüche in irgendeiner Form an der Richtlinie oder gegenüber den anderen Mitgliedern und Initiatoren.
- Alle Mitglieder und Initiatoren erkennen mit ihrer Teilnahme die hier aufgeführten Regeln an.
§5 Mitarbeit (wie beteilige ich mich?)
- Jegliche Mitarbeit am RiMEA-Projekt ist freiwillig und unentgeltlich.
- In einzelnen Schritten können die Mitglieder nach Vorgabe durch die Initiatoren schriftlich ausformulierte Vorschläge zur Struktur und den Inhalten der Richtlinie gemäß nachfolgender Punkte einbringen.
- Die Initiatoren legen Termine fest, zu denen die Beiträge eines ausgewiesenen Arbeitspakets eingegangen sein müssen.
- Beiträge müssen gemäß der Vorgaben der jeweiligen Dokumentvorlage verfasst und versandt werden. Die Dokumentvorlage wird in der Rubrik Zeitplan und Downloads zur Verfügung gestellt.
- Nach dem jeweiligen Einsendeschluss wird entschieden, ob und in welcher Form die eingegangenen Beiträge in die Richtlinie aufgenommen werden. Die Initiatoren können die Beitragsleistenden zur Entscheidungsfindung einladen. Die aktualisierte Fassung der Richtlinie wird in der Rubrik Downloads zum Herunterladen bereitgestellt wird. Zu der jeweiligen Fassung wird erläutert, welche Änderungen vorgenommen wurden.
- Die Initiatoren können Beiträge der Mitglieder mit Einverständnis des Verfassers und unter Nennung des Urhebers veröffentlichen.
02.02.2004, die Initiatoren des RiMEA-Projekts.
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